Betreuungskraft gemäß der Betreuungsrichtlinie nach § 87b Abs.3 SGB XI
| Zielgruppe: |
Empfänger von ALG I oder II |
| Dauer: | 6 Monate |
| Abschluss: |
GSM-Zertifikat |
| optional: | Führerschein Klasse B |
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Voraussetzungen: |
nachweislicher Schulabschluss, Interesse am sozialpflegerischen Bereich, körperliche und psychische Belastbarkeit |
Immer wieder wird prognostiziert, dass der Pflegenotstand in Zukunft wachsen wird und dass es immer mehr dementiell erkrankte Menschen geben wird, die eine besonders zeitaufwändige Pflege und intensive Zuwendung benötigen. Als Alltagsbetreuer unterstützen Sie demenzkranke Menschen in der Bewältigung des Alltags und versuchen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und vor allem Erinnerungen der zu Betreuenden so lange wie möglich zu erhalten. Klingt schwierig? In einem Orientierungspraktikum zu Beginn der Fortbildung können Sie erste Eindrücke sammeln und prüfen, ob Ihnen die Tätigkeit wirklich liegt und Sie sich persönlich dafür geeignet halten.
Unsere Qualifizierungsmaßnahme entspricht vollumfänglich der anerkannten beruflichen Teilqualifikation gemäß der Betreuungskräfterichtlinie nach § 87b Abs.3 SGB XI.
Warum wir diese Fortbildung mit dem Erwerb des Führerscheins der Klasse B kombinieren? Weil sich Ihre Einstellungschancen in erheblichem Maße erhöhen – gerade in ländlichen Gegenden, in denen die Mobilität durch den öffentlichen Personennahverkehr eingeschränkt ist. So können Sie als Alltagsbetreuer/-in an wechselnden Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden und sind auch im Rahmen der häuslichen Pflege mobil und flexibel. Natürlich begleiten wir Sie mit einem fortschrittlichen Lernsystem zur Führerscheinprüfung.